Das nötige Fachwissen wurde gegenüber dem zuständigen Veterinäramt mittels Fachgespräch und praktischer Übung nachgewiesen. Die Erlaubnis gemäß §11 TierSchG. Abs.1,Nr.8f wurde erteilt.
Wenn ein Hund nur darf, wenn er soll, aber nie kann, wenn er will, dann mag er auch nicht, wenn er muss. Wenn er aber darf, wenn er will, dann mag er auch, wenn er soll, und dann kann er auch, wenn er muss. Denn schließlich: Hunde die können sollen, müssen wollen dürfen.
(Quelle: Hundewelten Deutschland)